Nützliche Links zur Ausübung der Angelfischerei
Die Bedingungen für die Ausübung der Angelfischerei sind im Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) geregelt. Hierzu ist gemäß Art. 59 BayFiG eine Fischerprüfung notwendig. Die Anmeldung zur Fischerprüfung muss online erfolgen. Hierzu ist ein sogenanntes Bürgerkonto notwendig. Alle notwendigen Informationen hierzu haben wir für Sie mit den Links unten zusammengestellt.